Die Beitragsbescheide für das Jahr 2026 werden im April versandt.
Allgemeiner Beitrag: 29,50 € je Hektar
Mindestbeitrag: 25,00 €
Die Anpassung des Beitragssatzes ist erforderlich, um die steigenden Aufwendungen für die Unterhaltung und Modernisierung der Verbandsanlagen langfristig zu sichern.
Die Sielacht Stickhausen unterhält ein umfangreiches System aus Gewässern und technischen Anlagen. Hierzu zählen insbesondere rund 884 km Gewässer II. Ordnung sowie 45 Schöpfwerke, die regelmäßig instand gehalten und modernisiert werden.
Investitionen in die technische Erneuerung und die Anpassung an veränderte klimatische Bedingungen stellen sicher, dass die Entwässerung und der Hochwasserschutz auch künftig zuverlässig gewährleistet bleiben.
Erschwernisbeiträge
Für bebaute oder besonders genutzte Flächen werden – abhängig vom Bebauungsgrad und den im Kataster festgelegten Nutzungsarten – weiterhin Erschwernisbeiträge erhoben.
Hinweise zur Beitragspflicht
Maßgeblich für die Beitragspflicht sind die bei der Katasterverwaltung geführten Eigentumsverhältnisse zum Stichtag 01.01.2026.
Eigentumsänderungen bis zu diesem Datum werden automatisch berücksichtigt. Bei späteren Grundbucheintragungen bleibt für das Jahr 2026 der bisherige Eigentümer beitragspflichtig.
Weitere Informationen
Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie in der Rubrik „Ihr Beitrag“.
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sielacht Stickhausen gerne zur Verfügung.
Hinweis: Im Zeitraum des Bescheidversands kann es zu einem erhöhten Anfrageaufkommen kommen. Bitte nutzen Sie nach Möglichkeit auch die schriftliche Kontaktaufnahme, z. B. per E-Mail.
