Häufige Fragen zu Mitgliedschaft und Beiträgen
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Ihre Mitgliedschaft und die Beitragspflicht bei der Sielacht Stickhausen.
Wer ist Mitglied der Sielacht Stickhausen?
Jeder Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines Grundstücks im Verbandsgebiet ist automatisch Mitglied. Die Mitgliedschaft ist an das Grundstück gebunden und geht bei Verkauf oder Vererbung auf den neuen Eigentümer über.
Warum werden Beiträge erhoben?
Die Beiträge finanzieren die Unterhaltung der Gewässer sowie den Betrieb der Schöpfwerke. Sie sind gesetzlich vorgeschrieben und dienen der Sicherstellung eines funktionierenden Wasserabflusses im gesamten Verbandsgebiet.
Muss ich Beiträge zahlen, wenn ich mein Grundstück bereits verkauft habe?
Maßgeblich ist der Eigentumsstand zum 01.01. eines Jahres. Wer zu diesem Zeitpunkt im Grundbuch eingetragen ist, bleibt für das gesamte Jahr beitragspflichtig. Eine Aufteilung erfolgt nicht.
Wer erhält den Beitragsbescheid bei vermieteten oder verpachteten Grundstücken?
Der Beitragsbescheid wird immer an den Eigentümer versendet, der zum Stichtag 01.01. im Grundbuch eingetragen ist – unabhängig von Vermietung oder Verpachtung.
Warum habe ich den Beitragsbescheid erhalten, obwohl es mehrere Eigentümer gibt?
Mehrere Eigentümer gelten als ein Mitglied. Die Beitragspflicht besteht als Gesamtschuld. Der Verband kann den Beitrag von jedem Eigentümer vollständig fordern. Eine interne Aufteilung erfolgt unter den Eigentümern selbst.
Warum muss ich zahlen, obwohl mein Grundstück nicht an einem Gewässer liegt?
Ein Vorteil besteht bereits darin, dass Niederschlagswasser von Ihrem Grundstück abfließen kann. Dieser Vorteil gilt für alle Grundstücke im Verbandsgebiet – unabhängig von der direkten Lage zu einem Gewässer.
Wofür werden die Beiträge verwendet?
Die Beiträge werden ausschließlich für die Gewässerunterhaltung, den Betrieb der Schöpfwerke und die Sicherstellung des Wasserabflusses verwendet. Der Verband arbeitet nicht gewinnorientiert.
Was ist der Mindestbeitrag?
Der Mindestbeitrag wird erhoben, wenn der reguläre Beitrag sehr gering wäre. Er stellt sicher, dass zumindest die Verwaltungskosten gedeckt werden. Die Höhe ist gesetzlich geregelt und beträgt maximal 25,00 € pro Jahr.
Was sind Erschwernisbeiträge?
Erschwernisbeiträge entstehen bei erhöhtem Wasserabfluss, z. B. durch versiegelte Flächen. Die Höhe ist gesetzlich festgelegt und richtet sich nach dem Versiegelungsgrad des Grundstücks.
Was ist eine Beitragsabteilung?
Die Sielacht Stickhausen besteht aus mehreren ehemaligen Verbänden. Um unterschiedliche Strukturen zu berücksichtigen, wurden Beitragsabteilungen gebildet. Mitglieder tragen nur die Kosten, die ihrem Gebiet zuzuordnen sind.
