Beitragsbescheide

Die Beitragsbescheide 2024 werden im April verschickt

 – 2024 gilt für einige Mitglieder ein neuer Beitragssatz

Der allgemeine Beitrag beträgt im Jahr 2024 26,00 € / ha. Der Mindestbeitrag beträgt entsprechend der Vorgaben des Niedersächsischen Wassergesetzes weiterhin 25,00 €. Für bebaute Flächen werden, je nach Bebauungsgrad und vom Katasteramt festgelegte Nutzungsarten, sogenannte Erschwernisbeiträge erhoben. Mit den Beiträgen unterhält der Verband neben 884 Kilometer Gewässer II. Ordnung auch 45 Schöpfwerke. Für die Instandsetzung dieser Anlagen sind in den letzten Jahren erhebliche Mittel aufgewendet worden. Näheres hierzu erfahren Sie in der Rubrik Projekte.

Bei der Beitragspflicht gilt folgende Regelung: Veräußerungen von Grundstücken (grundbuchliche Eintragung bis zum 01.01.2024) werden automatisiert von der Katasterverwaltung mitgeteilt. Bei Eintragungen nach dem 01.01.2024 ist noch der ursprüngliche Eigentümer für das Jahr 2024 beitragspflichtig.

Speziell zur Veranlagung der Beiträge werden oft gestellte Fragen auf dieser Internetseite unter "Ihr Beitrag" beantwortet.

Für alle weiteren Fragen stehen Ihnen aber auch die Mitarbeiter der Sielacht Stickhausen gerne zur Verfügung. Beachten Sie bitte, dass es im Zusammenhang mit der Aussendung der Bescheide in der Regel zu einer erhöhten Anzahl telefonischer Anfragen kommt, so dass die Erreichbarkeit eingeschränkt sein kann. Bitte nutzen Sie auch die Möglichkeit, Ihre Fragen schriftlich zu stellen, gerne auch per E-Mail.